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Honorar
Das Honorar des Rechtsanwaltes richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Es besteht die Möglichkeit, dass unser Honorar voll von einer bestehenden Rechtschutzversicherung getragen wird.
Zusätzlich bieten wir verschiedene Zahlungsmodalitäten, optimierend an ihre persönlichen Bedürfnisse, an (Beispielsweise Stundenlohn, Pauschalpreis oder Ratenzahlung). Fragen Sie ruhig nach, wir finden eine Lösung.
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